Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle
Im Landkreis Wittenberg ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden möglich:
15. Oktober 2011 - 31. März 2012
Gemäß der Verordnung zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Wittenberg weist das Umweltamt darauf hin, dass pflanzliche Abfälle, die nicht kompostiert werden, in der Zeit vom montags bis freitags von 9.00 bis 17.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden dürfen.
Folgende Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten:
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Pflanzliche Gartenabfälle müssen trocken sein und unter geringer Rauchentwicklung verbrannt werden. |
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Unmittelbar vor dem Verbrennen sind die pflanzlichen Gartenabfälle umzuschichten. |
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Beim Umschichten bzw. Aufhäufen der zu verbrennenden pflanzlichen Gartenabfälle ist auf schutzsuchende Tiere zu achten. Es ist zu sichern, dass Tiere weder verletzt noch getötet werden. |
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Beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen sind folgende Mindestabstände zu Gebäuden und Einrichtungen einzuhalten: |
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25 m zu Wohnhäusern, anderen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen. |
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100 m zum Wald, zu Erholungseinrichtungen und Energieversorgungsanlagen. |
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300 m zu medizinischen Einrichtungen, wie Kliniken und Ärztehäusern. |
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Der Abfallbesitzer hat sicher zu stellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft hervorgerufen werden. |
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Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, gefährlicher Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. |
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Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass der Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. |
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Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut erloschen sind. |
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Verbrennverbot gilt auch: |
* bei
Inversionswetterlagen (Smog, Nebel),
* bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4,
* bei starkem Wind (ab Windstärke 6 mit einer Windgeschwindigkeit ab 38,8
km/h) und
* an gesetzlichen Feiertagen